Die fünf Durchführungswege

Direktzusage

Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter eine Betriebsrente als freiwillige Leistung zu. der Arbeitnehmer kann einen eigenen Beitrag hierzu leisten und einen Teil seines Gehalts umwandeln.

Unterstützungs-Kasse

Rechtlich selbstständige Einrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt und frei in der Anlage des Vermögens ist. Wie bei der Direktzusage garantiert der Arbeitgeber die zugesagten Leistungen.

Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungs-Aufsicht. Für die Anlage der Beiträge gelten strenge Regeln. Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil und einer Überschuss-Beteiligung.

Pensionskasse

Rechtlich selbstständige Einrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt und das Vermögen konservativ anlegen muss. Der Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch an die Pensionskasse auf die zugesagten Leistungen.

Pensionsfonds

Rechtlich selbstständige Einrichtung, die der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt. Das Vermögen kann am Kapitalmarkt frei angelegt werden. Die Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch an den Pensionsfonds auf die zugesagten Leistungen.